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Dr.-Franz-Schmitz-Straße 7, 93077 Bad Abbach +49 9405 3434 info@feuerwehr-bad-abbach.de

    Aktuelles

    In jedem der sechs Ortsteile des Marktes Bad Abbach werden freiwillige Feuerwehren organisiert und betrieben. Die sog. Ortsteilfeuerwehren haben eine geringere Ausstattung an Gerätschaften im Vergleich zur Stützpunktwehr. Dennoch können sie selbstständig kleinere Einsätze abarbeiten. Im Falle eines Einsatzes in einem der Ortsteile, ist die jeweilige Wehr die erstalarmierte. Je nach Einsatzstichwort werden weitere Einsatzmittel z.B. der Stützpunktwehr Bad Abbach mit-/nachalarmiert.
    Auch bei größeren Einsatzlagen in Bad Abbach werden die Ortsteilfeuerwehren zur Unterstützung herangezogen.
     
    Freiwillige Feuerwehr Dünzling
    Schulstraße 6, 93077 Bad Abbach
     
    Fahrzeuge am Standort
    · TSF-W | FL Dünzling 46/1
    · MZA | Mehrzweckanhänger
     
    Fachgruppe
    · Atemschutz

    Freiwillige Feuerwehr Lengfeld
    Industriestr. 1a, 93077 Bad Abbach
     
    Fahrzeuge am Standort
    · LF10/6 | FL Lengfeld 42/1
    · MTW | FL Lengfeld 14/1
    · VSA | Verkehrssicherungsanhänger
    · MZA | Mehrzweckanhänger Wasser/Unwetter
     
    Fachgruppe
    · Atemschutz
     

    Freiwillige Feuerwehr Oberndorf
    Donaustraße 87, 93077 Bad Abbach
     
    Fahrzeuge am Standort
    · TSF | FL Oberndorf 44/1
    · Hochwasser-Schubboot
     

    Freiwillige Feuerwehr Peising
    Talstraße 5, 93077 Bad Abbach
     
    Fahrzeuge am Standort
    · TSF | FL Peising 44/1
     

    Freiwillige Feuerwehr Poikam
    Am Rosenberg 7, 93077 Bad Abbach
     
    Fahrzeuge am Standort
    · TSF | FL Poikam 44/1

    Freiwillige Feuerwehr Saalhaupt
    Untere Dorfstraße 9, 93077 Bad Abbach
     
    Fahrzeuge am Standort
    · TSF | FL Saalhaupt 44/1

    Wie erreiche ich den Notruf 112?
    Europaweit können Sie über die einheitliche Notrufnummer 112 rund um die Uhr Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst anfordern. In Bayern verbindet Sie der Notruf 112 mit der örtlichen Integrierten Leitstelle – aus allen Telefonnetzen vorwahl- und gebührenfrei.

    Dank der Integrierten Leitstellen in Bayern ist die Notrufnummer 112 in Bayern auch per Fax erreichbar. So können auch Personen, die nicht sprechen oder hören können, schnell Hilfe holen. Auch beim Fax-Notruf müssen Sie keine Vorwahl eingeben.

    Damit ein Telefax in den Leitstellen angenommen werden kann, ist es erforderlich, dass das sendende Telefax einen Ton gemäß Punkt 4.2 der ITU-T Empfehlung T.30 (vgl. Ziffer 7 der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen) aussendet. Bei dem Signal CNG (Calling tone) handelt es sich um den Pfeifton, den das sendende Telefax nach dem Wählvorgang alle 3 Sekunden absendet. Alle Faxgeräte, die nach 1993 hergestellt wurden, sollten eine entsprechende Einstellungsmöglichkeit haben.

    Im Notfall richtig verhalten: Die fünf "W"
    Damit die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle schnell geeignete Einsatzkräfte alarmieren können, müssen Sie als Anrufer wichtige Informationen durchgeben. Dafür gibt es die fünf "W":

    Wo ist das Ereignis?

    • Geben Sie den Ort des Ereignisses so genau wie möglich an (zum Beispiel Gemeindename oder Stadtteil, Straßenname, Hausnummer, Stockwerk, Besonderheiten wie Hinterhöfe, Straßentyp, Fahrtrichtung, Kilometerangaben an Straßen, Bahnlinien oder Flüssen)!

    Wer ruft an?

    • Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und Ihre Telefonnummer für Rückfragen!

    Was ist geschehen?

    • Beschreiben Sie knapp das Ereignis und das, was Sie konkret sehen (was ist geschehen? was ist zu sehen?), beispielsweise Verkehrsunfall, Absturz, Brand, Explosion, Einsturz, eingeklemmte Person!

    Wie viele Betroffene?

    • Schätzen Sie die Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen! Geben Sie bei Kindern auch das - gegebenenfalls geschätzte - Alter an!

    Warten auf Rückfragen!

    • Legen Sie nicht gleich auf, die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle benötigen von Ihnen vielleicht noch weitere Informationen!

    Wenn andere Personen Hilfe brauchen, leisten Sie Erste Hilfe, soweit Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen! Helfen Sie den Einsatzkräften beim Auffinden des Ereignisortes! Beides kann Leben retten.

    Sind bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand Wiederbelegungsmaßnahmen erforderlich, unterstützt der Leitstellen-Disponent bei Bedarf Laien, die Erste Hilfe leisten, durch eine telefonische Anleitung zur Wiederbelebung. Weitere Informationen zur Telefonreanimation T-CPR Bayern finden Sie unter www.t-cpr-bayern.de.

    Andere Telefonnummern, die Sie kennen sollten
    Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie Feuerwehr und Rettungsdienst. Daneben gibt es in Bayern folgende Notfallnummern:

    Notrufnummer 110 – Polizei:
    Unter dieser Notrufnummer erreichen Sie die Einsatzzentralen der Bayerischen Polizei.

    0800 6 888 000 – Bundespolizei:
    Unter dieser Nummer erreichen Sie die Bundespolizei, die unter anderem für bahnpolizeiliche Angelegenheiten zuständig ist.

    0911 39 82 451 – Giftauskunft:

    • Ob bestimmte Substanzen giftig sind oder nicht
    • Wie giftig oder unter Umständen auch lebensbedrohend der Kontakt mit der Substanz ist
    • Welche Maßnahmen Sie als nächstes ergreifen müssen (Rettungsdienst rufen, am nächsten Tag den Hausarzt aufsuchen, vielleicht brauchen Sie auch gar nichts weiter unternehmen)

    116 117 – Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
    Benötigen Sie außerhalb der regulären Sprechstunden Ihres Hausarztes ärztliche Hilfe bei nicht lebensbedrohlichen gesundheitlichen Problemen, die nicht den Einsatz des Rettungsdienstes notwendig erscheinen lassen, hilft der Ärztliche Bereitschaftsdienst bei der Vermittlung eines Arztes. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist bayernweit über die Rufnummer 116 117 erreichbar – aus allen Telefonnetzen vorwahl- und gebührenfrei.

    Textquelle: www.notruf112.bayern.de

    Erste HilfeDen Notruf richtig absetzen 
    In einem Unglücksfall ist es wichtig, dass ohne viel Zeitverlust ein Notruf abgesetzt wird. In Deutschland, wie auch in allen anderen Ländern der EU, ist die einheitliche Notrufnummer 112.Über diese Nummer, egal ob vom Handy oder Festnetztelefon gewählt, erreichen Sie immer die nächstgelegene Rettungsleitstelle oder Polizeileitstelle.

    Das oberste Gebot beim Absetzten eines Notrufes ist es, Ruhe zu bewahren und laut und deutlich zu sprechen. Auch sollte man nicht den Fehler machen, das Gespräch vorzeitig zu beenden, denn möglicherweise haben Sie in der Aufregung vergessen, der Rettungsleitstelle wichtige Informationen wie z.B. den Unglücksort mitzuteilen.
    Deswegen gilt: Das Gespräch erst beenden, wenn die Leitstelle Sie dazu auffordert!

    Um das Absetzen eines Notrufes zu erleichtern, hilft es, sich die fünf W´s zu merken:

    • Wo geschah es?
    • Was geschah?
    • Wieviele Personen sind betroffen?
    • Welche Art von Verletzung oder Erkrankung liegt vor?
    • Warten auf Rückfragen!
     Richtig verhalten im Brandfall
    • Ruhe bewahren!
    • Menschen retten
    • Feuer melden
      Siehe dazu Notruf richtig absetzen
    • Löschversuch unternehmen
      Unternehmen Sie nur dann einen Löschversuch, wenn Sie sich dadurch keiner Gefahr aussetzen. Im Zweifel rufen Sie die Feuerwehr und verlassen schnellstmöglich das Gebäude.
      • In der Küche
        Niemals Wasser in brennendes Fett gießen! Verwenden Sie einen Topfdeckel oder eine Löschdecke.
    • Raum verlassen
      • Rettungswege benutzen
      • Keine Aufzüge benutzen
      • Anderen Menschen helfen
      • Bei starker Verrauchung knapp über dem Boden bewegen (Rauchgase sammeln sich zuerst unter der Zimmerdecke).
    • Wenn Sie das Haus nicht mehr verlassen können:
      • Verlassen Sie den Brandraum.
      • Schließen Sie alle Türen hinter sich.
      • Verschließen Sie Türspalte mit feuchten Tüchern, falls Rauch durchzieht.
      • Machen Sie am Fenster auf sich aufmerksam, rufen Sie um Hilfe.
      • Wenn Sie einen verrauchten Raum nicht mehr verlassen können, legen Sie sich auf den Boden

    Brände verhüten

    Immer wieder ist festzustellen, dass Brände mit erheblichen Schäden und persönlichen Folgen für Betroffene auf vermeidbare Ursachen zurückgeführt werden können. Leider fehlt gerade im privaten und häuslichen Bereich oftmals das notwendige Brandschutzbewusstsein. Um menschliches Fehlverhalten gegenüber Brandrisiken von vornherein möglichst gering zu halten und klare Regelungen für ein eventuelles Schadenereignis zu ermöglichen, sollten Sie sich angemessen mit Brandschutzfragen auseinandersetzen. Die folgenden Tipps und Hinweise sollen Ihnen hierbei durch grundsätzliche Informationen und Verhaltenshinweise helfen und Anregungen geben, um Risiken möglichst klein zu halten.

    Umgang mit offenem Feuer
    Fahrlässiger Umgang mit offenem Feuer und Licht ist eine der häufigsten Brandursachen im häuslichen Bereich.
    • Durch Rauchen im Bett und unbeaufsichtigt oder weggeworfene brennende Zigaretten gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere.
    • Streichhölzer und Feuerzeuge sind keine geeigneten Spielzeuge für Kinder und müssen für diese unerreichbar sein.
    • Kerzen auf Adventskränzen und Weihnachtsbäumen müssen so angebracht sein, daß Zweige und Dekoration nicht in Brand geraten können.
    • Kerzen stets auf einer festen, standsicheren und nicht brennbaren Unterlage brennen lassen. Gerade wenn Kinder im Haushalt leben gilt, Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen zu lassen.

    Umgang mit Elektrogeräten
    Viele Elektrogeräte entwickeln betriebsbedingt oder bei Betriebsstörungen Wärme, die insbesondere bei unbeaufsichtigten Geräten immer wieder zu Bränden führt.

    • Heizgeräte und -strahler nicht auf brennbare Materialien richten, Abstand halten.
    • Bügeleisen nicht auf brennbaren Gegenständen absetzen; bei Arbeitsunterbrechung abschalten.
    • Heizkissen und Heizdecken nicht unbeaufsichtigt betreiben. Defekte Geräte nicht benutzten.
    • Wasserkocher und Tauchsieder nur bei ausreichendem Flüssigkeitsstand einschalten und nicht unbeaufsichtigt lassen.
    • Eingebaute Fernsehgeräte müssen eine ausreichende Wärmeableitung besitzen. Abstand zu brennbaren Stoffen halten, bei längerer Abwesenheit Netzstecker ziehen.
    • Reparaturen an elektrischen Geräten nur durch zugelassene Fachkräfte ausführen lassen.
    • Elektroinstallationen (Sicherungstafeln, verlegte Leitungen, Schalter usw.) müssen fachgerecht ausgeführt und ausreichend abgesichert sein.

    Flucht- und Rettungswege
    Flure und Treppen dienen im Gefahrfall der/Ihrer schnellen Rettung. Zufahrten und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind notwendige Voraussetzungen für schnelle und wirkungsvolle Hilfe.

    • Flure und Treppen müssen in voller Breite begehbar sein und dürfen niemals durch Gegenstände, insbesondere brennbare Materialien, verstellt sein.
    • Feuerwehrzufahrten und Bewegungsflächen, die für Rettungs- und Brandbekämpfungsfahrzeuge bestimmt sind, können nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie z.B. nicht durch geparkte Fahrzeuge blockiert werden oder zugewachsen sind.

    Brennbare Flüssigkeiten
    Brennbare Flüssigkeiten entwickeln Dämpfe, die entzündlich und explosionsgefährlich sind.

    • Benzin, Heizöl und Lösungsmittel nicht in Durchgängen, Durchfahrten, Treppenräumen, Haus- und Stockwerksfluren lagern.
    • In Kellern von Wohn- und Bürohäusern dürfen brennbare Flüssigkeiten (mit Ausnahme von Heizöl, das vorschriftsmäßig zum Betrieb von Heizungsanlagen untergebracht ist) nicht gelagert werden. Das gleiche gilt für Druck- und Flüssiggasflaschen.
    • Geringe Mengen für den täglichen Gebrauch müssen innerhalb der Wohnung sicher aufbewahrt werden. Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten sind meistens schwerer als Luft, breiten sich unsichtbar am Boden aus und können sich selbst an entfernten Stellen entzünden.
    • Keine offenen Flammen in der Nähe offener brennbarer Flüssigkeiten verwenden.
    Feuerlöscher
    Der frühzeitige Einsatz von Feuerlöschern kann Leben retten und Sachschäden verringern. Feuerlöscher dienen zur wirksamen Bekämpfung von Entstehungsbränden. Das bedeutet, dass nur kleine und in der Entstehung befindliche Brände erfolgreich gelöscht werden können. Jeder Feuerlöscher ist ohne besondere Kenntnisse zu bedienen, es genügt völlig, die aufgedruckte Gebrauchsanweisung zu befolgen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich allerdings schon jetzt mit der Bedienung der bei Ihnen verfügbaren Feuerlöscher vertraut machen. Lesen Sie dazu die auf dem Feuerlöscher angebrachte Gebrauchsanweisung aufmerksam durch und machen Sie sich mit den vorhandenen Bedienungselementen vertraut. Dies erspart Ihnen im Ernstfall wertvolle Zeit.
    Um ein Feuer wirkungsvoll bekämpfen zu können, muss ein geeigneter Feuerlöscher eingesetzt werden. Die Brandklassen sind auf dem Typenschild des Feuerlöschers vermerkt. Es wird von folgenden Klassen unterschieden:

     

    Brennbare feste Stoffe - Brandklasse A - geeigneter Feuerlöscher: ABC

    Brennbare flüssige Stoffe - Brandklasse B - geeigneter Feuerlöscher: ABC

    Brennbare gasförmige Stoffe - Brandklasse C - geeigneter Feuerlöscher: ABC

    Brennbare Leichtmetalle - Brandklasse D - geeigneter Feuerlöscher: D

    Brände von Ölen und Fetten in der Küche - Brandklasse F - geeigneter Feuerlöscher: F

    Tragbare Feuerlöscher müssen mindestens alle 2 Jahre durch Sachkundige auf Einsatzbereitschaft überprüft werden. Der Feuerlöscherbehälter wird über die erfolgte Prüfung entsprechend gekennzeichnet.
    Im Übrigen sollte jedes Familienmitglied oder in Betrieben jeder Mitarbeiter über den nächstgelegenen Standort des oder der Feuerlöscher informiert sein und in regelmäßigen Abständen über die richtige Bedienung informiert werden.

    Rauchmelder retten Leben
    Rund 600 Menschen kommen jedes Jahr bundesweit bei Bränden ums Leben. Die meisten davon in der eigenen Wohnung. In den meisten Fällen wird nicht das Feuer, sondern der tödliche Brandrauch zum Verhängnis. Während tagsüber ein Feuer normalerweise schnell entdeckt und bekämpft oder sich in Sicherheit gebracht werden kann, sind nachts, während des Schlafs, fast alle Sinne ausgeschaltet. So ist es nicht möglich, den hochgiftigen Brandrauch zu bemerken.

    Ein Rauchmelder erkennt durch Sensoren schon die kleinste Rauchentwicklung und gibt einen latstarken Alarm. Dieser durchdringende Alarmton weckt selbst aus dem tiefsten Schlaf und ermöglicht so eine rechtzeitige Flucht. Es wird daher empfohlen, einen Rauchmelder mindestens in jedem dieser Räume zu installieren:

      • in Schlafzimmern,
      • in Kinderzimmern,
      • in Treppenhäusern,
      • in Fluren, die als Fluchtweg dienen.

    Gute Rauchmelder sind bereits ab 15,00 € im Elektrohandel oder bei Brandschutzfirmen zu erwerben. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass der Rauchmelder das VdS- Zeichen trägt, welches für Sicherheit und Qualität steht. Rauchmelder lassen sich mit wenig Aufwand montieren und sollten in der Mitte des Raumes an der Decke (da der Rauch immer nach oben steigt) angebracht werden. Einige Rauchmelder lassen sich zu einem Netzwerk verbinden. Erkennt ein Rauchmelder des Netzwerkes eine Rauchentwicklung, geben alle Melder, die dem Netzwerk angeschlossen sind, Alarm.

    Gefahren beim Betreten von gefrorenen Gewässern
    • Betreten von nicht freigegebenen Eisflächen ist verboten! - Lebensgefahr!
    • Das Eis muss mindesten 15 Zentimeter dick sein.
    • Menschenansammlungen wie beim Schlittschuhlaufen können bei freien Gewässer lebensgefährlich sein!
    • Halten Sie sich niemals alleine auf Eisflächen auf.
    • Verlassen Sie sofort das Eis bei Anzeichen, dass es brechen könnte.
    • Das Betreten von Eisflächen die dunkle Flächen oder Risse aufweisen ist lebensgefährlich!

    Sollte es dennoch zu einem Unfall gekommen sein und eine Person ist im Eis eingebrochen, so beachten Sie bitte:

    • Rettung Verunfallter: Die Hilfe muss schnell, aber überlegt erfolgen!
    • Notruf absetzen! - Notruf 112
    • Eine Eigensicherung ist zwingend erforderlich (Seil mit zweiter Person).
    • Rund um die Bruchstelle ist das Eis sehr brüchig.
    • Das Körpergewicht muss auf eine möglichst große Fläche verteilt werden. Hierzu Hilfsmittel wie eine Leiter oder Brett o.ä. verwenden!
    • Niemals bis zur Einbruchstelle vordringen. Mit Hilfsmittel den Verunfallten retten (Stöcke, Stangen zusammengerollte Mäntel oder Jacken)
    • Niemals in das Wasser eintauchen um Personen zu suchen.
    • Nach erfolgter Rettung Erste Hilfe Maßnahmen ergreifen und Personen nach Möglichkeit in einen Raum bringen, Kleidung ausziehen und in Decken hüllen.
    Sicherer Umgang mit Weihnachtsbaum, Kerzen und Co
    • Kaufen Sie Ihren Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest und achten Sie darauf, dass er nicht nadelt. Ausgedürrte Bäume können sich explosionsartig zu einem Brand ausweiten. Bewahren Sie deshalb Ihren Baum bis zu den Festtagen im Freien auf.
    • Stellen Sie Ihren Tannenbaum kippsicher und weit genug von brennbaren Stoffen und Gegenständen auf.
    • Beachten Sie dabei, dass der Baum weit genug von Türen entfernt steht, um im Brandfall den Raum schnell verlassen zu können.
    • Bringen Sie die Kerzen fest an und so, dass Äste nicht in Brand gesetzt werden können. Dabei ist es ratsam, Kerzenhalter aus feuerfestem Material zu verwenden.
    • Bei elektrischen Kerzen stets auf einwandfreie Leitungen und vorschriftsmäßigen Anschluss achten.
    • Verzichten Sie auf leicht entflammbare Baumdekorationen, wie Watte, Papier oder Zellhorn (Zelluloid).
    • Zünden Sie die Kerzen von oben nach unten an, aber niemals dabei den Kindern das Anzünden überlassen.
    • Brennen Sie auch keine Wunderkerzen und Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe des nadelnden Baumes ab.
    • Lassen Sie die Kerzen nie ohne Aufsicht brennen. Kinder sollten auch niemals alleine bei brennenden Kerzen gelassen werden.
    • Denken Sie auch daran, dass Haustiere gerne mit Christbaumglocken und den sich auf- und abbewegenden Zweigen spielen.
    • Blasen Sie die Kerzen von unten nach oben aus. Achten Sie dabei jedoch auf abgelöste, glimmende Dochtteile, die herumfliegen können.
    • Löschen Sie einen trotz aller Vorsicht entflammten Baum immer von unten nach oben. Wird erst im Notfall ein Eimer mit Wasser befüllt, kann es zu spät sein. Stellen Sie daher immer einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit.
    • Im Ernstfall immer die Feuerwehr alarmieren: Notruf 112
    Der richtige Umgang mit Feuerwerkskörpern
    Feuerwerkskörper sind ein nicht wegzudenkender Bestandteil der Silvesterfeiern zur Begrüßung des neuen Jahres. Feuerwerkskörper enthalten Explosivstoffe und können bei ihrer Funktion mehr oder minder gefährliche Wirkungen entfalten.

    Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz für Leben, Gesundheit und Sachgüter gibt die Feuerwehr folgende Hinweise:

    Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklassen Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in vier Klassen eingeteilt:

    KL. I.  :  Feuerwerksspielwaren ( Aufdruck BAM- P I. )
    KL. II. :  Kleinfeuerwerk ( Aufdruck BAM- PII. )
    KL. III :  Mittelfeuerwerk ( Aufdruck BAM- PIII. )
    KL. IV :  Großfeuerwerk

    Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.

    • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis zum 1. Januar 23:59 Uhr erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.
    • Lesen Sie in jedem Falle die Gebrauchsanweisung der verschiedene Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I (Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.
    • Die Verwendung von Signalmunition und Seenotrettungsraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen jeder Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist verboten.
    • Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen Ihrer Wohnung. Für Betriebsräume, Lager, Schuppen, Garagen etc. gilt das gleiche.
    • Bedenken Sie, dass die Mehrzahl von Feuerwerkskörpern nur im Freien angezündet werden darf. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern, auf Balkonen etc. ist eine häufige  Brandursache.
    • Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit „langem Arm“ anzünden, danach 3-5m Abstand halten. In der Hand gezündete Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen.
    • Starten Sie Raketen nie aus der Hand, sondern aus auf dem Boden stehenden Flaschen. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar sind. Niemals einen Versager erneut anzünden!!!
    • Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Klasse II nicht an Kinder oder Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben.
    • In der Nähe von Anlagen oder Gebäuden die besonders brandempfindlich sind (Reet- oder Strohdachhäuser), dürfen Sie Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Beachtung der Windrichtung abbrennen. Bei der Entzündung von Raketen der Klasse II ist ein Abstand von mindestens 200m, bei Feuerwerkskörpern, die nicht Raketen sind, einen Abstand von mindestens 50m einzuhalten.
    • Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter, drohen unvorhersehbare Gefahren.
    • Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in festen verschließbaren Taschen, auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder abdecken.
    • Das nachträgliche Zusammenbauen einzelner Feuerwerksbatterien mit Lunten ist gefährlich!

    Bitte unbedingt beachten!

    Wenn es dennoch zu einem Unfall oder Feuer kommt, rufen Sie sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 . Leisten Sie bei Unfällen sofort Erste Hilfe. Bei Feuer informieren Sie auch die Mitbewohner. Schließen Sie die Tür des Brandraumes und die Wohnungstür zum Treppenraum. Begeben Sie sich im Freien in Sicherheit und weisen die Rettungskräfte ein.

    Der Markt Bad Abbach weist daraufhin, dass die Wespenbekämpfung nicht Aufgabe der Feuerwehren ist.
    Es kann sich hierbei um keine freiwillige Tätigkeit der Feuerwehren handeln, da die Inanspruchnahme von gewerblichen Betrieben möglich ist.
    Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an eine Schädlingsbekämpfungsfirma. Entsprechende Firmen finden Sie im Branchenverzeichnis der Gelben Seiten bzw. auch im Internet. 
     
    Bienen und Hornissen unter Naturschutz!
    Das Entfernen von Bienenstöcken obliegt der Imkervereinigung. Bitte kontaktieren Sie örtlich ansässige Imker. Diese helfen Ihnen gerne weiter.
      
    Für das Entfernen von Hornissennestern, wenden Sie sich bitte an einen Kammerjäger, oder das Landratsamt.
    Bei Gefahr in Verzug (Gesundheitsgefahr), können Sie sich selbstverständlich auch schnellen Rat über uns einholen.
     
    rrl social media posts 1200x630 02Jeden Monat verunglücken rund 40 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
    Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 500 Brandtote, 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.

    Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

    Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein  Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

    Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.

    Wie ist die Rauchmelderpflicht in Bayern geregelt?

    In welchen Räumen sind Rauchmelder in Bayern verpflichtend vorgeschrieben? Und wer ist für Einbau und Wartung zuständig? Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift laut Landesbauordnung und wichtige Links hier im Überblick:

    Wie sind die  Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Bayern?

    • In Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.01.2013 Rauchmelder eingebaut werden.
    • Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist, diese endet jedoch spätestens am 31.12.2017.

    Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

    • Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
    • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
    • In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 

    Wer muss Rauchmelder installieren?

    • Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) muss die Rauchmelder installieren.

    Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):

    • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
      ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!
    • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

    Textquelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

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