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Satzung Einsatzkosten

Die Satzung des Marktes Bad Abbach

Wer der Annahme ist, Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr seien kostenfrei, der irrt!

Als Sachaufwandsträger der Feuerwehren ist der Markt Bad Abbach von Gesetzeswegen verpflichtet, Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und Dienstleistungen zu erheben. Jeder Einsatz wird fallbezogen bewertet und gepfrüft ob eine Kostenpflicht vorliegt.

Wenn ja, erhält der Kostenschuldner eine Anhörung mit der Möglichkeit zum Einsatz zu äußern. Im Nachgang erfolgt ein sogenannter Kostenbescheid durch die Verwaltung.

Hierbei ist zu erwähnen, dass dies ein Akt der Verwaltung und nicht der Feuerwehr selbst ist!

Kostenpflicht

Aufwendungs- und Kostenersatz

Der Markt Bad Abbach erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG), in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 215-3-1-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert worden ist, folgende Satzung.